Диссертация (1154928), страница 43
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ZPO über ein besonderes Gerichtsverfahren für das Beitreiben voraussichtlichunbestrittener Geldforderungen. Damit hat der Gläubiger die Möglichkeit, schnell,einfach und kostengünstig mit dem Vollstreckungsbescheid einen gerichtlichenVollstreckungstitel zu erlangen.Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die aufZahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.
Die Besonderheitdes Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob demGläubiger der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Wer einenMahnbescheid erhält, muss also selbst prüfen, ob er dem Gläubiger die daringenannte Geldsumme schuldet.Das deutsche Mahnverfahren wird im gesamten Bundesgebiet elektronischbearbeiten. Die Besonderheit des elektronischen Mahnverfahrens in Deutschlandliegt in seiner vollautomatischen Durchführung, d.h.
die IT-Technologie wird nichtnur zur Unterstützung des Gerichts eingesetzt, sondern ihr kommt darüber hinausauch eine Entscheidungsfunktion zu. Damit wird eine Mahnbescheid bzw. einVollstreckungsbescheid erlassen, ohne dass es einer menschlichen Interventionbedarf. Hierdurch wurde ein weitereichender Entlastungs- und Einsparungseffektinnerhalb der Rechtsprechung geschaffen.Folgende Varianten stehen für die maschinenlesbare Einreichung vonMahnanträgen zur Verfügung: Variante 1: Das Barcode-Verfahren - die Daten werden online erfasst(www.online-mahnantrag.de), ausgedruckt, von Hand unterschrieben und perPost an das Mahngericht gesendet. Das Mahnverfahren per Barcodeantragermöglicht die Antragstellung in Wege des elektronischen Datenaustauschesohne das zusätzliche Hard- und Software oder Verschlüsselungstechnik wieSignaturkarte benötigt werden.
Sie drucken lediglich das vom Servererzeugte PDF-Dokument auf weißem Papier aus und reichen dieses beiGericht ein.Ein Antragsformular wird nicht benötigt. Obwohl der Antrag auf einem BlattPapier gestellt wird, erhalten Sie doch alle Vorteile des elektronischenVerarbeitung, wie z.B. die deutlich schnellere Bearbeitung, da diezeitaufwändige Erfassung der Antragsdaten bei Gericht entfällt. Angebotenwird dieses Verfahren bei allen zentralen Mahngerichten. Variante 2: Speicherung der Mahnanträge auf Diskette und Versand mitunterschriebenem Begleitschreiben per Post an das Mahngericht.280Variante 3: Die Mahnanträge werden qualifiziert elektronisch signiert unddannperInternet(EGVPElektronischesGerichtsundVerwaltungspostfach) an das Mahngericht übermittelt.
Der onlineMahnantrag richtet sich an Beteiligte, die keine eigene Software für dieErstellung des Antrags einsetzen. In einem interaktiven Antragsformularwerden die Daten des Verfahrens eingegeben und bei der Eingabe bereitsinhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossensind.Nach erfolgter Eingabe können die Daten (unter Nutzung des ElektronischenGerichts- und Verwaltungspostfachs "EGVP") verschlüsselt und mit einerqualifizierten Signatur versehen an das Mahngericht versandt werden.
Nacherfolgter Übertragung ist der Antrag beim Mahngericht eingegangen.Voraussetzung für dieses Verfahren ist der Einsatz einer Signaturkarte undeines geeigneten Kartenlesers. Alle Zentralen Mahngerichte akzeptieren dieseArt der Antragstellung.Alle drei Varianten zur Einleitung eines Mahnverfahrens bestehen schonheute, allerdings empfiehlt es sich, je nach kanzleiindividuellemAntragsaufkommen künftig zwischen dem ersten und dritten Verfahren (EGVP) zuwählen.Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ist in allen Bundesländerneingeführt worden. Die maschinelle Bearbeitung erfolgt in allen Länderngrundsätzlich nach einheitlichen Regeln.Literaturverzeichnis:1. http://www.mahngerichte.de/mahngerichte/index.htm2. http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/mahnsachen.html2013 г.Fedotov FjodorRussische Universität für Völkerfreundschaft, MoskauDas Vergleich des Steuersystems in der Russischen Föderation und in derBundesrepublik Deutschland.1. Die Quellen des Steuerrechts in beiden Ländern.In Russland, wie auch in der Bundesrepublik, ist die Hauptquelle der Steuergesetzedas Grundgesetz (Artikel 8, 15, 34, 35, 46, 57, 71 - 76, 94, 104, 106).
Die anderenQuellen sind die Bundesverfassungsgesetze, darunter Artikel 15 des BVG "Überdie Regierung der Russische Föderation", das das Kompetenz der Regierung imGebiet der Besteuerung feststellt. Die Bundesgesetzgebung von den Steuern undAbzüge folgt die Bundesverfassungsgesetze. Die BGG besteht aus:– Steuergesetzbuch– Zollkodex– Budgetsbuch– Regionalen Gesetzen über die Steuern und Abzüge281– Vorschriften der GemeindevertretungenAuch dieses System enthält die sublegislative Urkunden der Exekutivagenturen(z.B. des Finanzministeriums) und Gerichtsentscheidungen (z.B. dieBestimmungen von dem Präsidium des Obersten Schiedsgerichts).Das deutsche Steuerrecht sieht nicht so schwierig aus. Die Artikel 104a und 108des deutschen Grundgesetzes enthalten die Normen über die Steuern.
WeitereRegelung realisiert die Abgabenordnung.Materiales Steuerrecht regeln die Steuergesetze – Einkommensteuer-,Umsatzsteuer-, Handelsteuer- und Körperschaftssteuergesetz und die anderen.Manchmal enthalten die Statuten der Gemeinden die Steuernormen, z.B kann manSteuer auf Hundebesitzer treten. Auch wie in Russland spielen dieGerichtsentscheidungen in Deutschland eine große Rolle im Steuerrecht.2. Abgesonderte Arten der Steuern und Steuern auf Einzelpersonen.Dennoch, grundsätzliche Einkommen in den Budgets beiden Ländern sind:Einkommensteuern (17 % in Russland und 39 % in Deutschland), Umsatzsteuer(37% und 30%), Verbrauchsteuer (19% und 28%).
_1Das Grundprinzip des Verstuerungs von einer Einzelperson in Russland ist dasPrinzip der individuellen Besteuerung. Das bedeutet, dass Einkommensteuer aufeine bestimmte Person erhoben wird, unabhängig von seinem Zivilstand. DerEinzelne wird als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet.In der Bundesrupublik Deutschland kann der Steuerzahler selbst das System derBesteuerung wählen.
Es gibt drei Systeme:persönliche EinkommensteuerEhegattensplitting – die Besteuerung des gesamten Einkommen des Ehepaares, dasbedeutet, dass der Ehemann und die Ehefrau die gleiche Steuer bezahlen,unabhängig vom Realeinkommen.Die Besteurung des Teils des Einkommens einer Person, die abhängigeFamiliemitglied hat und Alimente bezahlen muss. In diesem System wird dasSteuer auf die finanzielle Hilfe der Perzipient bezahlen.Das unversteuerte Einkommen besteht aus:für Ledige – 7664 EU Maximumfür eine Familie – 15328 EU des gesamten Einkommens Maximum.Prozentsatz ist progressiv; Steuerstatz des Einkommens ist von 15% bis 42%.Einkommen mehr als 52152 EU (für eine ledige Person) und mehr als 104304 EU(für eine Familie) wird mit dem maximalen Steuersatz versteuert, das 42% desEinkommens ist.Steuerfrei sind die Ausgaben für:- Versicherung (Renten- und Krankenversicherung u.s.w.
(2400 EU Max.)- Beiträge für die Religionszwecke (5% des Einkommens)- Kirchensteuer (nur für die Katholiken, Evangelisten und Juden (5% desEinkommens)- Bildungskosten (4000 EU Max.)_2Das grundsätzliche Prinzip des deutschen Steuersystem ist die Ausgleichung desBesteuerung. Auch ist es wichtig zu sagen, dass die Bundesländer, die.282wirtschaflich entwickelt sind, den schwächeren Ländern ökonomisch helfenmüssen.Literaturverzeichnis:1. Die Verfassung der Russische Föderation von 12.12.1993.2. Steuergesetzbuch der Russische Föderation.3.
Das Grundesetz für die Bundesrepublik Deutschland.4. Die Abgabenordnung (Inkrafttren der letzen Änderung am 26. Juli 2012).5. Das Einkommensteuergesetz vom 25. Oktober 1934.6. Краснопёрова О.А. Налоговые освобождения для физических лиц/ О.А.Краснопёрова. – Москва: ГроссМедиа: РОСБУХ, 2007.7. http://www.frankfurt-main.ihk.de8. http://www.ftd.de9. http://www.deloitte.com/dtt/cda/doc/content/dtt_tax_highlight_germany_123107.pdf2014 г.Neda Kamh Khosh (Iran)Russische Universitätfür VölkerfreundschaftDas islamische Rechtssystem im IranNach der Verfassung der IRI ist das islamisches Recht (Schari'a) Quelle allenRechtes. In der Präambel ist die Schaffung eines Rechtswesens aufder Grundlage der islamischen Gerechtigkeit vorgesehen.Artikel 4 bestimmt eindeutig, dass sich "alle Gesetze und Vorschriften in Zivilund Strafrecht, Finanzwesen, Wirtschaft, Kultur, Militär, Politik undsonstigen Bereichen nach islamischen Maßstäben" richten müssen.Unmittelbar nach der islamischen Revolution wurde die islamischeRechtssprechungnachKhomeinisVorstellungeninFormvonRevolutionsgerichten praktiziert, an deren Spitze vom religiösen Führereingesetzte islamische Rechtsgelehrte standen.
Ihre willkürlichen Urteilemit zum Teil drakonischen Strafen, die weltweit für Empörung gesorgthaben, rechtfertigten die islamischen Richter mit dem Hinweis auf ihreabsolute Vollmacht in der Auslegung der Schari'a und ihre VerantwortungvorGottunddemreligiösenFührer.Die Justiz der IRI ist unabhängig (Artikel 156).